Corona

Corona-Maßnahmen ab 3.4.2022 bis längstens 1.5.2022 

Was soll künftig gelten:

  • Die bisherigen Zugangsregelungen in Gastronomie und Hotellerie entfallen. Es ist damit keine Kontrolle von 3G-Nachweisen mehr erforderlich, jeder Gast hat Zutritt, unabhängig vom Impfstatus (also neben Geimpften und Genesenen auch Ungeimpfte (auch ohne Test)).
  • Die Maskenpflicht für Gäste in den Betrieben entfällt.
  • Mit dem Fall der Zugangsregelungen fallen auch Testnachweise für den Zutritt weg.
  • Das Abstandsgebot von 1,5 Metern gilt nur noch als generelle Empfehlung
  • Schon seit 19.03.2022 gibt es keine Personenbegrenzungen mehr für Ungeimpfte bei privaten Zusammenkünften/Veranstaltungen
  • Ebenfalls sind zum 19.03.2022 schon die Kapazitätsobergrenzen bei Veranstaltungen komplett entfallen.

Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gemäß unseres DEHOGA Verbandes: Hier nachzulesen